Prämien für Elektromobilität

Umweltbonus, Innovationsprämie, Windhundprinzip – von staatlicher Seite wird wortreich auf das Thema Elektromobilität aufmerksam gemacht. An Fördermöglichkeiten sind ganz unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Aber auch beim großen Zukunftsthema Klimaschutz sind alle Zahlen letztlich wie immer nüchtern.

Da ein Umstieg auf Elektromobilität nicht gerade kostengünstig ist, sollen Kaufanreize geschaffen werden. Sowohl der Staat als auch die Hersteller subventionieren den Kauf von Elektroautos. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist der Anteil des Bundes am sogenannten Umweltbonus verdoppelt worden. Statt bis Ende 2021, unterstützt die neu aufgerufene Innovationsprämie die Käufer nun bis Ende 2025. Die Förderhöhe ist weiterhin gestaffelt und reicht von 5625 Euro bei dem Fahrzeugtyp Plug-In-Hybrid mit Netto-Listenpreis zwischen 40000 und 65000 Euro, bis zur Höchstförderung von 9000 Euro beim Elektroauto mit Netto-Listenpreis bis 40000 Euro. Förderungen beantragen kann man auch beim Kauf von gebrauchten E-Autos bzw. Plug-In-Hybriden, außerdem gibt es für Leasingfahrzeuge eine umfassende Förder-Staffelung. Auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de) ist eine sehr umfangreiche Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge einzusehen. Zwei sehr wichtige Aspekte vorneweg: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung! Hier gilt das sogenannte Windhundprinzip – wer zu langsam ist, geht leer aus. Wenn das Fördervolumen aufgebraucht ist, gibt es also kein Geld mehr. Und: Einen Antrag auf Förderung darf man erst nach Erwerb und Zulassung eines Fahrzeugs stellen! Wird der Antrag vorher gestellt, lehnt das Bundesamt ihn ab und die Förderung ist ohne Wenn und Aber verloren.

Genau andersrum verhält es sich bei Zuschüssen für Ladestationen an bzw. In Wohngebäuden. Die Förderbank KfW hat ein Zuschussportal eingerichtet; dort muss vor Beginn des Vorhabens der entsprechende Zuschuss beantragt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist 100% aus erneuerbaren Energien stammender Strom für den Ladevorgang. Außerdem ist man nur antragsberechtigt, wenn die Ladestation nicht öffentlich zugänglich ist; Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften oder auch Wohnungsgenossenschaften, die eine Ladestation für die private Nutzung am oder im Gebäude installieren, dürfen also den Investitionszuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Wichtig zu wissen: Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte beinhalten, für jeden Ladepunkt können 900 Euro beantragt werden. Das Zuschussportal findet man auf kfw.de.

Etwas stiefmütterlicher bezuschusst wird man unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf eines E-Bikes. So vollmundig wie bei elektrischen Autos zeigt der Staat sich da lange nicht. Immerhin gibt er zum Kauf eines Lasten-E-Bikes etwas dazu, allerdings auch nur dann, wenn das Bike gewerblich benutzt wird. Weitere Ansprechpartner für eine eventuelle Bezuschussung beim Kauf eines (Lasten-)E-Bikes sind u. U. Kommunen und Gemeinden oder auch Krankenkassen. Und dann kann es sich noch lohnen, Stromanbieter zu vergleichen – manche Vertragsabschlüsse sehen da durchaus einen Zuschuss zum E-Bike-Kauf vor. Abgesehen von einem direkten Zuschuss in Euro gibt es natürlich auch Leasing- und Finanzierungsmodelle.